Allgemeines
Abs. 1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Studio erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Abs. 2
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Studio hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
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§1 Urheberrecht
Abs. 1
Dem Studio steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Abs. 2
Die vom Studio hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Abs. 3
Überträgt das Studio Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht gemeint. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Abs. 4
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Freelancer.
Abs. 5
Der Besteller eines Lichtbildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich Untersagt.
Abs. 6
Bei der Verwendung der Lichtbilder verlangt das Fotostudio, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt dem Studio zum Schadensersatz.
Abs. 7
Die Negative / Daten verbleiben beim Fotostudio. Eine Herausgabe der Negative / Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
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§2 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildbearbeitung
Abs. 1
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiokosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das Studio die Endpreise mit MWSt. aus.
Abs. 2
Fällige Rechnungen sind – falls nichts anderes ausgemacht wurde – zu Sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 3 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotostudio bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung inkl. Mahnkosten i.H.v. 10,- € je Mahnung, zu berechnen.
Abs. 3
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotostudios.
Abs. 4
Hat der Auftraggeber dem Studio keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung (Bildbearbeitung) sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Freelancer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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§3 Haftung
Abs. 1
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Studio für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Studio – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Abs. 2
Das Studio verwahrt die Negative / Daten nicht. Er ist nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte digitale Medien zu verwahren.
Abs. 3
Das Studio haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials / Speichermedien.
Abs. 4
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand wird seitens des Studio immer über die DHL abgewickelt.
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§4 Nebenpflichten
Abs. 1
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Studio übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Abs. 2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das Studio berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studio- und Büroräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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§5 Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Rücktritt, Stornierung, Terminverschiebung
Abs. 1
Überlässt der Freelancer dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann das Studio, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Abs. 2
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Studio nicht zu vertreten hat überschritten, so erhöht sich das Honorar des Studios, auch sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das Fotostudio auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Fotostudio auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Abs. 3
Buchungen über das Internet sind direkt nach Eingang des Buchungsformulars und darin akzeptierten AGB fest gebucht. Das Fotostudio ist in diesem Fall berechtigt, den Gesamtbetrag des ausgemachten Shootings auch nach Stornierung wie aus Abs. 4 beschrieben, in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich eine Anzahlung in Höhe von 15,- Euro nach Terminbuchung an das Fotostudio zu bezahlen. (Paypalzahlungen werden zzgl. mit 2,- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.)
Die Anzahlung dient der Terminbuchung und wird wie in Abs. 4 beschrieben einbehalten oder mit eventuellen Zubuchungen verrechnet.
Abs. 4
Der Auftraggeber kann bis zum Beginn des Fotoshootings jederzeit durch Erklärung gegenüber des Studios vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Dieses muss an die Geschäfts-e-Mail Adresse versendet werden ( ). Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Studio per Email. Bei Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Shootingtermins erfolgt die Rücktrittsentschädigung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
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48 Stunden vor Beginn: 100% bei Nichterscheinen / Nichtantritt ohne vorherige akzeptabler Rücktrittserklärung + Studiokosten in Höhe von 150,- Euro
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Samstagstermine sind nicht verschiebbar! Sollte es sich um ein Gutscheinshooting handeln, wird der Gutschein zu 100% abgerechnet. Der Gutscheinwert entspricht dann der Entschädigung und verfällt. Ein ausgemachtes direkt gebuchtes Shooting wird entsprechend berechnet.
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Absagen von mehr als 48 Stunden vor dem Shooting: Anzahlung wird einbehalten und als Verschiebungs- / bzw. Absagegebühr berechnet.
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Gutscheine die im Fotostudio gekauft werden können nicht umgetauscht werden gelten für 6 Monate ab Kaufdatum.
Abs. 5
Bei nicht Erscheinen des Auftraggebers zum ausgemachten Termin am Shootingort, trägt dieser alle anfallenden Kosten von Lichttechnik, Studio, Maskenbildnerin und Fotografen. Zudem wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 150,- € festgelegt. Weiter wird im Falle eines gemachten Sonderangebotes über ein Social-Net (zb. Facebook, Model-Kartei etc.), bei NICHT ERSCHEINEN zum fest gebuchten Shooting ohne vorheriger Absage wie aus Abs. 4 angegeben, der NORMALPREIS wie auf der Webseite zu sehen ist, sowie die bereits erwähnte Konventionalstrafe von 150,- €, berechnet.
Abs. 6
Stornierungen oder Absagen, die z.B. wegen Krankheit, nicht mindestens mehr als 48 Stunden vor dem stattfindenden Shooting gemacht werden oder eines Unfalls müssen ebenfalls zu 100% übernommen werden. Der Auftraggeber ist nach Abschluss des Termins dazu aufgefordert, auf sein körperliches Wohlbefinden acht zu geben.
Abs. 7
Die Lieferung der Bilder kann zeitweilig bis zu 6 Wochen dauern (je nach Auslastung des Druckunternehmens). Die Lagerung der bestellten und geprinteten Aufnahmen ist in den ersten 4 Wochen kostenlos. Sollten bereit liegende Bilder nach 4 Wochen der Lagerung nicht abgeholt werden, so werden pauschal 10 % des Shootingwertes als Verzugskosten berechnet oder der Fotograf hat das Recht, die Bilder zu entsorgen.
Die Berechnung erfolgt ab dem Tag der Benachrichtigung per Email. Entsprechende Vermerke auf dem Bestellschein (oder Kopie der Benachrichtigungsmail) sind dahingehend verbindlich und zählen zur Berechnung weiterer anfallender Kosten der Lagerung. Onlinegalerie für Picdrop müssen unverzüglich vom Kunden runtergeladen werden. Diese werden 4 Wochen, nach versandt, wieder gelöscht.
Abs. 8
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung und Bearbeitung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Nachträgliche Reklamationen oder Auftragsstornierungen sind ausgeschlossen.
Abs. 9
Nach Kauf der Bilder ist ein Rücktritt oder Widerrufsrecht nicht mehr möglich.
Abs. 10
Gutscheine die über Sonderaktionen gekauft werden können nicht storniert oder umgetauscht werden.
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§6 Datenschutz
Abs. 1
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Das Fotostudio verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Das Fotostudio distanziert sich ausdrücklich bei einer widerrechtlichen Nutzung seiner Bilder von allen Ansprüchen.
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§7 Digitale Fotografie
Abs. 1
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotostudios auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung sofern diese nicht explizit im Studio vorab käuflich erworben wurde.
Abs. 2
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Abs. 3
Digitale Medien, wie CD oder DVDs die die gemachten Bilder enthalten, sind auf Grund der Vervielfältigungsmöglichkeit vom Umtausch ausgeschlossen.
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§8 Bildbearbeitung
Abs. 1
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Studio und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotostudios. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses entsprechend zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Abs. 2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotostudios digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotostudio mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Abs. 3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Fotostudio als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Abs. 4
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, dem Fotostudio mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Fotostudio von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Abs. 5
Bildbearbeitungen von Inklusivbildern aus Gutscheinen, die bis ZWEI WOCHEN nach Shootingdatum nicht bestellt wurden, verfallen automatisch von der Bearbeitungspflicht. Ein eventuell extern gemachter Shootingvertrag mit ausgewiesener Bildbearbeitungsanzahl verfällt mit entsprechendem Zeitraum ebenfalls. Die Kosten bleiben von der Nichtbearbeitung unberührt und müssen im vollem Rahmen getragen werden.
Abs. 6
Hat der Auftraggeber dem Fotostudio keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung (Bildbearbeitung) sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen und zählen zu studiotypischer Bearbeitung. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Fotostudio behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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§9 Nutzung und Verbreitung
Abs. 1
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotostudios im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotostudio und dem Auftraggeber gestattet.
Abs. 2
Der Auftraggeber ist berechtigt, Bilder aus Ausschreibungen diverser Portale wie z.B. die Model-Kartei oder Facebook etc. zu zeigen und für private Zwecke zu veröffentlichen. Eine gesonderte Vereinbarung für das Zeigerecht des Fotostudio muss gesondert aufgeführt werden. Sollte der Auftraggeber nicht mit der Veröffentlichung der Lichtbilder einverstanden sein, so wird für jedes Bild der normale Studiopreis berechnet.
Abs. 3
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio wenn diese nicht explizit vorab käuflich erworben wurde.
Abs. 4
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das Fotostudio auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Abs. 5
Das Fotostudio ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Abs. 6
Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotostudio ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. WEB-CDs werden dabei grundsätzlich mit einem dem Studiozuweisenden Logo geliefert. DRUCK-CDs werden in soweit ohne Logo geliefert, wenn diese NICHT rabattiert verkauft wurden. Sollte ein Rabatt auf die CD gegeben werden, wird jedes Bild mit einem dem Fotostudio zuweisenden Logos versehen.
Abs. 7
Hat das Fotostudio dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten kostenlos zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung verändert werden.
Abs. 8
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
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§10 Schlussbestimmung
Abs. 1
Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Gültigkeit. Beide Vertragspartner verpflichten sich ggf. eine Bestimmung zu treffen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen.
Stand der Agb: 01.01.2019
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.